Für wen gilt das LkSG 2026? Anwendungsbereich, Schwellenwerte und indirekte Folgen

Viele Unternehmen wiegen sich derzeit in einer riskanten Sicherheit, weil sie glauben, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) würde durch die neue EU-Richtlinie CSDDD einfach verschwinden oder massiv entschärft. Die Realität in deutschen Chefetagen sieht jedoch anders aus: Der Druck wächst nicht nur durch den Gesetzgeber, sondern vor allem durch den Markt. Sie kennen das Gefühl sicher, wenn der dritte Compliance-Fragebogen eines Großkunden auf Ihrem Schreibtisch landet und sofortige Antworten verlangt, während die personellen Ressourcen bereits am Limit arbeiten.

Es herrscht verständliche Verwirrung darüber, für wen gilt das LkSG ab 2026 tatsächlich und welche bürokratischen Hürden wirklich auf Sie zukommen. Seit dem 1. Januar 2024 sind bereits Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern direkt rechenschaftspflichtig, doch über die Lieferketten sind laut Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bereits zehntausende mittelständische Zulieferer indirekt betroffen. In diesem Artikel erfahren Sie präzise, ob Ihr Unternehmen in den direkten Anwendungsbereich fällt oder über die Hintertür der Kundenanforderungen handeln muss.

Wir geben Ihnen die nötige Rechtssicherheit und klären das komplexe Zusammenspiel zwischen dem deutschen Gesetz und der europäischen CSDDD. Am Ende dieses Beitrags haben Sie einen klaren Fahrplan für Ihre Compliance-Schritte und wissen genau, wie Sie den Praxistransfer in Ihrem Betrieb ohne personelle Überlastung meistern.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Erfahren Sie präzise, für wen gilt das lksg ab 2026 und warum die Schwelle von 1.000 Mitarbeitern für die direkte Verpflichtung das zentrale Kriterium bleibt.
  • Durchblicken Sie die Reformen des „Omnibus-Gesetzes“ und erfahren Sie, welche bürokratischen Entlastungen kommen, während die Kern-Sorgfaltspflichten weiterhin bestehen bleiben.
  • Bereiten Sie sich auf den Trickle-Down-Effekt vor, durch den auch KMU über vertragliche Weitergaben und Codes of Conduct ihrer Großkunden indirekt in die Pflicht genommen werden.
  • Erhalten Sie einen klaren Fahrplan für Ihre Status-Quo-Analyse, um die eigene Konzernstruktur zu prüfen und wesentliche Risiken in der Lieferkette frühzeitig zu identifizieren.
  • Wandeln Sie regulatorische Anforderungen durch gezielten Praxistransfer in einen echten Wettbewerbsvorteil und nachhaltigen Mehrwert für Ihr Unternehmen um.

Anwendungsbereich des LkSG: Wer ist 2026 direkt verpflichtet?

Die Frage, für wen gilt das lksg, lässt sich heute präziser beantworten als zum Inkrafttreten der ersten Stufe. Seit dem 1. Januar 2024 greift die zweite Stufe des Gesetzes, die den Kreis der betroffenen Akteure massiv erweitert hat. Aktuell und auch im Jahr 2026 liegt die entscheidende Schwelle bei 1.000 Mitarbeitern. Unternehmen, die diese Größe erreichen, müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zwingend umsetzen. Dabei ist es völlig unerheblich, in welcher Branche Sie tätig sind oder welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat. Ob klassische GmbH, börsennotierte AG oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA); die Pflicht zur menschenrechtlichen Sorgfalt ist an die schiere Größe der Belegschaft geknüpft.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, unternehmerische Verantwortung tief in die operativen Prozesse zu integrieren. Es geht nicht um bloße Symbolpolitik, sondern um echte Kompetenz im Risikomanagement. Für die Identifikation der Betroffenheit zählt primär der Sitz, die Hauptverwaltung oder der statutarische Sitz in Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass durch die Absenkung der Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter etwa 4.800 Unternehmen in Deutschland direkt berichtspflichtig geworden sind. Dieser Zuwachs erfordert eine klare lösungsorientierte Strategie, um den administrativen Aufwand in messbaren Mehrwert für die Marke zu verwandeln.

Die 1.000-Mitarbeiter-Grenze verstehen

Die Berechnung der Belegschaftsstärke folgt präzisen Regeln nach § 1 LkSG. Es zählen alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sowie ins Ausland entsandte Mitarbeiter. Ein kritischer Faktor sind Leiharbeitnehmer: Diese müssen Sie mitzählen, wenn die Einsatzdauer im Unternehmen sechs Monate übersteigt. Innerhalb von Konzernstrukturen werden die Mitarbeiterzahlen der Tochtergesellschaften der Obergesellschaft zugerechnet. Falls Ihre Belegschaft im laufenden Geschäftsjahr schwankt, gilt der Durchschnitt des vergangenen Kalenderjahres. Ein kurzzeitiges Unterschreiten der 1.000er-Marke befreit Sie also nicht sofort von den Pflichten, was Planungssicherheit schafft, aber auch Wachsamkeit erfordert.

Ausländische Unternehmen mit deutschen Zweigniederlassungen

Internationale Konzerne geraten ebenfalls in den Fokus, wenn sie eine selbstständige Zweigniederlassung nach § 13d HGB in Deutschland unterhalten. Erreicht diese Niederlassung für sich genommen die Grenze von 1.000 Mitarbeitern, ist sie direkt verpflichtet. Wichtig ist hier die Abgrenzung zur unselbstständigen Betriebsstätte, die rechtlich und organisatorisch enger an die ausländische Zentrale gebunden ist. Für den grenzüberschreitenden Handel bedeutet dies eine Angleichung der Standards. Ausländische Player müssen dieselbe Sorgfalt walten lassen wie ihre deutschen Wettbewerber, was für faire Wettbewerbsbedingungen am Standort sorgt und die globale Potenzialentfaltung ethischer Lieferketten fördert.

Die Umsetzung dieser Anforderungen verlangt nach einer strukturierten Herangehensweise. Es reicht nicht aus, die Zahlen einmalig zu prüfen. Vielmehr ist ein kontinuierliches Monitoring der Belegschaftsgröße notwendig, um den Zeitpunkt der vollen Berichtspflicht nicht zu verpassen. Wer proaktiv handelt und die notwendigen Strukturen bereits vor Erreichen der kritischen Schwelle aufbaut, sichert sich einen wertvollen Vorsprung im Praxistransfer. Die Professionalität, mit der ein Unternehmen diese regulatorischen Hürden nimmt, wird zunehmend zum Gradmesser für Seriosität gegenüber Investoren und Kunden.

  • Direkte Betroffenheit: Ab 1.000 Mitarbeitern im Inland.
  • Rechtsformneutralität: Gilt für alle Unternehmensformen gleichermaßen.
  • Leiharbeit: Zählt ab einer Einsatzdauer von mehr als 6 Monaten mit.
  • Konzernklausel: Mitarbeiter von Tochterunternehmen werden der Muttergesellschaft zugerechnet.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Frage, für wen gilt das lksg, ist für mittelständische Unternehmen an der Wachstumsgrenze von existenzieller Bedeutung. Wer die 1.000-Mitarbeiter-Marke im Blick behält und die Zählweise versteht, kann den Übergang in die Berichtspflicht souverän gestalten. Dieser Prozess ist eine Investition in die eigene Zukunftsfähigkeit und stärkt die Position als vertrauenswürdiger Partner im internationalen Wirtschaftsgefüge.

Reformen 2025/2026: Was hat sich beim Lieferkettengesetz geändert?

Die regulatorische Landschaft in Deutschland befindet sich in einer Phase des intensiven Umbruchs. Mit dem im Oktober 2024 verabschiedeten vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt unternommen, um die administrative Last für Betriebe spürbar zu senken. Das Ziel ist klar definiert: Weniger Papierkram, mehr Fokus auf die tatsächliche Wirkung vor Ort. Doch Vorsicht ist geboten, denn Entlastung bedeutet keinesfalls den Wegfall der unternehmerischen Verantwortung. Wer wissen möchte, für wen gilt das lksg in dieser neuen Zeitrechnung, muss die Verschiebung von der rein formalen Berichterstattung hin zur materiellen Sorgfalt verstehen.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 entfällt für viele Betriebe die doppelte Berichtspflicht. Unternehmen, die bereits unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen keinen separaten LkSG-Bericht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Das spart wertvolle Ressourcen und vermeidet Redundanzen. Dennoch bleiben die Kernpflichten in vollem Umfang bestehen. Die Risikoanalyse, das Beschwerdemanagement und die konkreten Abhilfemaßnahmen sind weiterhin zwingend umzusetzen. Ab 2026 wird das BAFA zudem seine Prüfungsansätze verschärfen. Anstatt lediglich die Existenz von Berichten formal zu prüfen, rücken stichprobenartige, risikobasierte Kontrollen der tatsächlichen Lieferkettenprozesse in den Fokus der Behörde.

Berichtspflichten vs. materielle Sorgfalt

Das Ende der expliziten LkSG-Berichterstattung für CSRD-pflichtige Firmen ist kein Freibrief für Untätigkeit. Unternehmen müssen intern weiterhin lückenlose Dokumentationen vorhalten, um im Falle einer behördlichen Prüfung aussagekräftig zu sein. Digitale Transparenz wird hierbei zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Wer seine Datenstrukturen jetzt professionalisiert, sichert nicht nur die Compliance, sondern schafft echten unternehmerischen Mehrwert durch optimierte Lieferantenbeziehungen. Es geht darum, die Sorgfaltspflichten tief in der Unternehmenskultur zu verankern, anstatt sie als lästiges Anhängsel zu betrachten. Ein Blick auf den Anwendungsbereich des LkSG laut GTAI hilft dabei, die aktuellen Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitern präzise im Auge zu behalten.

Harmonisierung mit der EU (CSDDD)

Die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wirft ihre Schatten voraus. Die finale Verabschiedung im Mai 2024 markiert den Beginn einer mehrjährigen Übergangsphase. Bis zum Frühjahr 2026 muss Deutschland diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen, was das aktuelle LkSG schrittweise ablösen oder massiv erweitern wird. Während das LkSG derzeit ab 1.000 Mitarbeitern greift, sieht die EU-Richtlinie eine schrittweise Absenkung der Grenzwerte vor. Zunächst sind Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz betroffen, bis die Regelung schließlich auch kleinere Einheiten erfasst. Strategische Vorbereitung bedeutet jetzt, die Kompetenzen im Team gezielt zu stärken. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, diesen Praxistransfer erfolgreich zu gestalten und regulatorische Hürden in echte Wachstumschancen zu verwandeln.

Diese Harmonisierung führt dazu, dass die Anforderungen an die Tiefe der Risikoanalyse steigen. Es reicht nicht mehr aus, nur den unmittelbaren Zulieferer zu betrachten. Die gesamte Wertschöpfungskette rückt verstärkt in das Blickfeld der Regulatoren. Unternehmen sollten diesen Zeitraum nutzen, um ihre Prozesse zukunftssicher aufzustellen. Die Frage, für wen gilt das lksg, wird sich durch die CSDDD in den kommenden Jahren auf schätzungsweise 15.000 Unternehmen in Deutschland ausweiten. Wer heute in saubere Prozesse investiert, vermeidet morgen empfindliche Sanktionen und stärkt seine Position als verantwortungsvoller Partner im globalen Markt. Tatkraft und Zuversicht sind hier die besten Ratgeber für eine erfolgreiche Umsetzung.

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Der Trickle-Down-Effekt: Warum das LkSG auch KMU betrifft

Die gesetzliche Antwort auf die Frage, für wen gilt das lksg, scheint auf den ersten Blick eindeutig. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland direkt berichtspflichtig. Das betrifft circa 4.800 Betriebe. Doch diese Zahl täuscht über die tatsächliche Reichweite des Gesetzes hinweg. In der Praxis erleben wir einen massiven Trickle-Down-Effekt. Große Konzerne geben den regulatorischen Druck eins zu eins an ihre Zulieferer weiter. Da 99 Prozent der deutschen Unternehmen zum Mittelstand gehören, landen die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes schneller auf dem Schreibtisch eines KMU-Geschäftsführers, als es die Mitarbeiterzahl vermuten lässt.

Wer als Zulieferer für einen DAX-Konzern oder ein großes Familienunternehmen arbeitet, wird mittlerweile routinemäßig nach seinen Standards gefragt. Es geht nicht mehr nur um Preis und Qualität. Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards wird zum harten Kriterium für die Auftragsvergabe. Wer hier keine Antworten liefert, riskiert seine Position in der Lieferkette. Compliance wird somit vom lästigen Pflichtthema zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil im B2B-Sektor.

Vertragliche Pflichtenweitergabe (Pass-through)

Großkonzerne nutzen ihre Marktmacht, um die gesetzliche Last auf ihre Zulieferer abzuwälzen. Das geschieht meist über sogenannte Pass-through-Klauseln in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). In diesen Verträgen verpflichten sich KMU oft dazu, die Sorgfaltspflichten des LkSG selbst einzuhalten und diese wiederum an ihre eigenen Vorlieferanten weiterzugeben. Ein unterschriebener Code of Conduct ist heute die Eintrittskarte für jede größere Ausschreibung. Dabei ist Vorsicht geboten. Das Gesetz verlangt eigentlich eine Angemessenheit. Ein Betrieb mit 50 Mitarbeitern kann keine so tiefgreifende Risikoanalyse leisten wie ein globaler Konzern. KMU sollten daher genau prüfen, welche Zusicherungen sie unterschreiben. Unmögliche Garantien für die gesamte, tiefe Lieferkette können rechtliche Risiken bergen, die über das Ziel hinausschießen.

Risikomanagement als KMU-Standard

Ein eigenes Risikomanagement ist für kleine Unternehmen kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit zur Sicherung der Geschäftsbeziehung. Große Kunden verlangen Transparenz über die Herkunft von Rohstoffen und die Arbeitsbedingungen bei Vorlieferanten. Es geht darum, Kinderarbeit oder schwere Umweltschäden proaktiv auszuschließen. KMU müssen lernen, ihre eigene Vorkette systematisch zu bewerten. Das klingt nach bürokratischem Mehraufwand, bietet aber die Chance, Prozesse effizienter und krisenfester zu gestalten. Ein klarer Blick auf die Lieferantenstruktur minimiert Ausfallrisiken und stärkt die eigene Resilienz. Nutzen Sie unsere Expertise auf mehrwertseminare.de für Ihre Prozessoptimierung, um diese Anforderungen rechtssicher und mit echtem Mehrwert in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Wir unterstützen Sie dabei, die Komplexität zu reduzieren und klare Strukturen für Ihre Risikoanalyse zu schaffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Frage, für wen gilt das lksg, lässt sich nicht mehr allein an Mitarbeiterzahlen festmachen. Jeder Teilnehmer einer modernen Lieferkette ist indirekt betroffen. Wer sich frühzeitig positioniert und die notwendigen Kompetenzen im Team aufbaut, sichert sich langfristig das Vertrauen seiner Großkunden. Proaktives Handeln schützt nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern zeigt eine professionelle Souveränität, die im modernen Marktumfeld den Unterschied macht. Es ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des eigenen Standorts.

Praxis-Check: Was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen

Seit dem 1. Januar 2024 hat sich der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes massiv ausgeweitet. Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern stehen nun direkt in der Verantwortung. Um die Frage, für wen gilt das lksg im Detail, rechtssicher zu beantworten, müssen Sie über die reine Kopfzahl hinausblicken. Auch Leiharbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb sind, und Mitarbeiter in verbundenen Konzernunternehmen zählen dazu. Wer die Umsetzung verschleppt, riskiert Bußgelder von bis zu 800.000 Euro oder sogar 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Großkonzernen.

Die folgenden fünf Schritte bilden das Fundament für Ihre rechtssichere Compliance-Strategie:

  • Schritt 1: Status-Quo-Analyse: Ermitteln Sie präzise Ihre Mitarbeiterzahlen inklusive aller Tochtergesellschaften im Inland. Prüfen Sie, ob Sie durch vertragliche Klauseln Ihrer Kunden (Trickle-down-Effekt) indirekt betroffen sind.
  • Schritt 2: Risikoanalyse: Identifizieren Sie die wesentlichen Risiken bei Ihren unmittelbaren Zulieferern. Nutzen Sie hierfür Indizes wie den Global Rights Index, um geografische Schwerpunkte zu setzen.
  • Schritt 3: Beschwerdeverfahren: Richten Sie einen Kanal ein, über den Betroffene auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen können. Digitale Hinweisgebersysteme haben sich hier als Standard etabliert, da sie Anonymität und Dokumentationspflichten vereinen.
  • Schritt 4: Qualifizierung: Schulen Sie gezielt die Teams in Einkauf und Logistik. Diese Mitarbeiter fungieren als Sensoren vor Ort und müssen Warnsignale frühzeitig deuten können.
  • Schritt 5: Monitoring: Überprüfen Sie Ihre Präventionsmaßnahmen mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Risikolage, etwa durch den Eintritt in neue Beschaffungsmärkte.

Aufbau eines effektiven Risikomanagements

Ein wirksames Risikomanagement steht und fällt mit klaren Verantwortlichkeiten. Bestimmen Sie einen Menschenrechtsbeauftragten, der direkt an die Geschäftsführung berichtet. Für Unternehmen mit mehr als 500 aktiven Lieferanten ist eine manuelle Prüfung via Excel kaum noch rechtssicher leistbar. Hier bieten spezialisierte Software-Tools einen enormen Mehrwert, da sie automatisierte Screenings gegen Sanktionslisten und Medienberichte ermöglichen. Integrieren Sie diese Prüfprozesse direkt in Ihre bestehenden SCM-Systeme, damit die Compliance-Prüfung zum festen Bestandteil jeder Lieferantenauswahl wird.

Mitarbeiterschulung als Compliance-Anker

Reines theoretisches Wissen über Gesetzestexte reicht in der Praxis nicht aus. Ihr Einkauf benötigt Handlungssicherheit für den Ernstfall. Ein echter Praxistransfer gelingt nur, wenn Einkäufer lernen, bei Lieferantenbesuchen auf spezifische Red Flags zu achten. Das können fehlende Schutzausrüstungen, blockierte Notausgänge oder intransparente Arbeitszeitaufzeichnungen sein. Nur wer sensibilisiert ist, kann Risiken proaktiv managen, bevor sie zum Reputationsschaden führen. Entdecken Sie unsere spezialisierten LkSG-Module auf mehrwertseminare.digital, um Ihr Team fit für die neuen Anforderungen zu machen.

Die Implementierung des LkSG ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess der Organisationsentwicklung. Unternehmen, die diese Pflichten als Chance zur Professionalisierung ihrer Lieferkette begreifen, sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile bei internationalen Ausschreibungen. Wenn Sie unsicher sind, für wen gilt das lksg in Ihrem spezifischen Konzernkonstrukt, sollten Sie zeitnah eine juristische Ersteinschätzung einholen.

Möchten Sie die LkSG-Compliance in Ihrem Unternehmen rechtssicher und praxisnah verankern? Wir begleiten Sie dabei.

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Sicher durch das LkSG mit Mehrwert Seminaren

Die rechtliche Komplexität des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stellt viele Abteilungen vor massive Herausforderungen. Wer die Frage, für wen gilt das lksg, für das eigene Unternehmen mit einem klaren Ja beantwortet hat, steht oft vor einem Berg an bürokratischen Hürden. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern direkt betroffen. Das sind schätzungsweise 4.800 Betriebe in Deutschland. Unsere Seminare setzen genau hier an. Wir verwandeln trockene Paragrafen in handfeste Checklisten für Logistiker, Einkäufer und Compliance-Officer. Unsere Dozenten kommen direkt aus der SCM-Praxis. Sie kennen die Realität in den Häfen und Lagern, nicht nur die Theorie in Gesetzestexten. Wir verzichten auf reine Paragrafenreiterei und konzentrieren uns auf die Umsetzung von Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen.

Individuelle Lösungen sind in der Logistikbranche unverzichtbar. Jede Lieferkette ist einzigartig. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, die exakt auf Ihre spezifischen Lieferantenstrukturen und Warenströme zugeschnitten sind. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Prozesse vor Ort. Das Ziel ist eine rechtssichere Dokumentation, die auch einer Prüfung durch das BAFA standhält. Dabei berücksichtigen wir, dass Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten Bußgelder von bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes nach sich ziehen können. Wir helfen Ihnen, dieses Risiko proaktiv zu minimieren.

  • Praxisorientierte Workshops für Fach- und Führungskräfte.
  • Konkrete Anleitung zur Erstellung des jährlichen LkSG-Berichts.
  • Methoden zur Durchführung effektiver Risikoanalysen bei direkten Zulieferern.
  • Unterstützung bei der Implementierung eines Beschwerdeverfahrens.

Digitale Lernformate sorgen für die nötige Flexibilität im oft hektischen Berufsalltag. Wir wissen, dass Zeit ein knappes Gut ist. Unsere Online-Module ermöglichen es Ihren Mitarbeitern, sich zeitunabhängig weiterzubilden, ohne den operativen Betrieb zu stören. Diese hybriden Ansätze kombinieren das Beste aus zwei Welten: tiefe Wissensvermittlung am Bildschirm und intensiven Austausch in Präsenzphasen.

Unser Seminarangebot zum Lieferkettengesetz

In unseren aktuellen Kursen für das zweite Halbjahr 2024 und das kommende Jahr 2025 legen wir den Fokus auf die praktische Anwendbarkeit. Wir bieten Ihnen eine Übersicht über alle relevanten Termine und thematischen Schwerpunkte direkt auf unserer Plattform. Unsere hybriden Lernformate sparen Reisekosten und Zeit. Rund 85 Prozent unserer Teilnehmer geben an, dass sie die Lerninhalte bereits in der ersten Woche nach dem Seminar in ihrem Unternehmen anwenden konnten. Wenn Sie unsicher sind, für wen gilt das lksg in Ihrer speziellen Konzernstruktur, nutzen Sie unseren direkten Kontakt für eine unverbindliche Beratung. Wir klären Ihre Situation am Telefon oder per Video-Call.

Warum mehrwertseminare UG (haftungsbeschränkt) Ihr Partner ist

Wir blicken auf über 20 Jahre Erfahrung in der Weiterbildung für Logistik und Supply Chain Management zurück. Unser Fokus liegt nicht auf theoretischem Wissen, sondern auf dem tatsächlichen Praxistransfer. Wir verstehen uns als Ihr strategischer Partner auf Augenhöhe. Ein Seminar bei uns ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihres Standorts. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Compliance-Einführung. Holen Sie sich jetzt den entscheidenden Mehrwert für Ihr Unternehmen und sichern Sie Ihre Lieferketten nachhaltig ab. Vertrauen Sie auf Kompetenz, die aus der Praxis für die Praxis entwickelt wurde. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Team fit für die regulatorischen Anforderungen der Zukunft zu machen.

LkSG-Compliance 2026: Jetzt die Weichen für eine rechtssichere Lieferkette stellen

Die Beantwortung der Frage, für wen gilt das lksg, hat sich durch die weitreichenden Reformen für 2025 und 2026 massiv verschärft. Während seit Januar 2024 bereits Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern direkt in der Pflicht stehen, erreicht der regulatorische Druck über den Trickle-Down-Effekt längst den gesamten Mittelstand. Wer heute als Zulieferer agiert, muss spätestens bis 2026 fundierte Risikoanalysen vorlegen, um bestehende Kundenbeziehungen nicht zu gefährden. Es ist höchste Zeit, die gesetzlichen Vorgaben nicht nur als bürokratische Hürde, sondern als echten strategischen Vorteil für Ihre Marktpositionierung zu nutzen.

Unsere Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung im Supply Chain Management und vermitteln Ihnen das notwendige Wissen für eine rechtssichere Umsetzung. Wir bieten Ihnen topaktuelle Inhalte, die alle Neuerungen der Jahre 2025/2026 berücksichtigen und sowohl KMU als auch Großunternehmen individuelle Lösungsansätze bieten. Durch diesen gezielten Praxistransfer stellen Sie sicher, dass Ihre Sorgfaltspflichten effizient in den Berufsalltag integriert werden. Gemeinsam schaffen wir die Basis für eine nachhaltige und erfolgreiche Unternehmenszukunft.

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Häufig gestellte Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Gilt das LkSG auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern?

Nein, die unmittelbare gesetzliche Pflicht trifft seit dem 1. Januar 2024 nur Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern im Inland. Dennoch ist die Frage, für wen gilt das LkSG, auch für kleinere Betriebe relevant. Großkunden geben die Einhaltung der Sorgfaltspflichten oft vertraglich an ihre Zulieferer weiter. Wer als Partner agiert, muss sich also auch unterhalb der 1.000er-Grenze auf Prüfprozesse einstellen. So sichern Sie Ihren Praxistransfer und bleiben wettbewerbsfähig.

Wurde das Lieferkettengesetz 2025 tatsächlich abgeschafft?

Nein, das Lieferkettengesetz ist 2025 weiterhin in Kraft und wurde keinesfalls abgeschafft. Zwar plant die Bundesregierung Entlastungen für den Mittelstand, doch die gesetzlichen Kernpflichten bleiben für betroffene Firmen bestehen. Eine Aussetzung ist lediglich für bestimmte Berichtspflichten im Gespräch, um Doppelstrukturen mit der kommenden EU-Richtlinie zu vermeiden. Wer wissen möchte, für wen gilt das LkSG aktuell noch, sollte sich an den bestehenden Schwellenwerten orientieren. Die Rechtslage bleibt bis zur CSDDD-Umsetzung 2026 stabil.

Was ist der Unterschied zwischen LkSG und der europäischen CSDDD?

Der Hauptunterschied liegt in der Reichweite und den Sanktionen, wobei die CSDDD deutlich über das deutsche Gesetz hinausgeht. Während das LkSG keine zivilrechtliche Haftung vorsieht, führt die EU-Richtlinie eine solche für Verstöße ein. Zudem sinken die Schwellenwerte langfristig auf 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz. Die CSDDD umfasst zudem die gesamte Wertschöpfungskette, nicht nur die direkten Zulieferer wie das aktuelle Gesetz. Dies erfordert eine noch tiefere Potenzialentfaltung in Ihrem Risikomanagement.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das LkSG im Jahr 2026?

Unternehmen drohen bei schweren Verstößen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Regelung gilt für Firmen mit einem Umsatz über 400 Millionen Euro. Werden Berichte nicht eingereicht oder Sorgfaltspflichten vernachlässigt, droht zudem ein Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu drei Jahre. Diese finanziellen Risiken unterstreichen die Notwendigkeit einer rechtssicheren Umsetzung. Wir unterstützen Sie dabei, diese Herausforderung als strategischen Vorteil zu nutzen.

Muss mein Unternehmen einen jährlichen LkSG-Bericht veröffentlichen?

Ja, betroffene Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlichen. Dieser Bericht ist auf der firmeneigenen Website für mindestens sieben Jahre kostenfrei zugänglich zu machen. Er muss konkret darlegen, welche menschenrechtlichen Risiken identifiziert wurden und welche Maßnahmen zur Prävention ergriffen wurden. So schaffen Sie Transparenz und Vertrauen bei Ihren Stakeholdern. Es ist eine wertvolle Investition in die Integrität Ihrer Marke.

Wie wirkt sich das LkSG auf die Logistikkosten aus?

Die Logistikkosten steigen vor allem durch den erhöhten administrativen Aufwand für Audits und Zertifizierungen bei Transportdienstleistern. Experten schätzen die zusätzlichen Compliance-Kosten für die Überwachung der Lieferketten auf bis zu 0,1 Prozent des Jahresumsatzes. Viele Logistikpartner geben diese Mehrausgaben durch Preisanpassungen an ihre Kunden weiter. Ein effizientes Risikomanagement hilft Ihnen jedoch dabei, diese Kosten durch optimierte Prozesse und stabilere Partnerschaften langfristig zu kompensieren. So entsteht echter Mehrwert für Ihr Unternehmen.

Was ist eine Risikoanalyse im Sinne des LkSG?

Eine Risikoanalyse ist die systematische Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern gemäß § 5 LkSG. Diese muss mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen im Geschäftsmodell durchgeführt werden. Ziel ist es, Gefahrenquellen wie Kinderarbeit frühzeitig zu erkennen. Durch diese Analyse gewinnen Sie wertvolle Kompetenz über Ihre globalen Strukturen und können gezielt gegensteuern. Es geht darum, Verantwortung als proaktiven Teil der Unternehmensführung zu begreifen.

Welche Rolle spielt das BAFA bei der Überwachung des Gesetzes?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fungiert als zentrale Kontrollinstanz und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Behörde prüft die eingereichten Berichte, geht Beschwerden nach und verhängt bei Verstößen Sanktionen. Das BAFA hat weitreichende Befugnisse, darunter das Betreten von Betriebsstätten und das Einfordern von Unterlagen. Eine proaktive Zusammenarbeit mit der Behörde signalisiert Seriosität und schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Wir begleiten Sie als erfahrener Partner bei der Vorbereitung auf diese Prüfungen.

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